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Verlegung in den Normalvollzug Josef Fritzl kommt nicht frei

  • Der österreichische Inzesttäter Josef Fritzl bleibt in Haft.
  • Ein Senat aus drei Richtern am Landgericht Krems in Österreich hat entschieden, dass der heute 88-Jährige aus präventiven Gründen nicht vorzeitig entlassen wird.
  • Laut einem Sprecher des Landgerichts soll der Häftling allerdings vom Massnahmenvollzug in den Normalvollzug unter Auflagen verlegt werden.

Der Beschluss ist laut dem Gerichtssprecher noch nicht rechtskräftig. Fritzl wurde im März 2009 zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Anklage im Prozess lautete auf Mord durch Unterlassen, Vergewaltigung, Freiheitsberaubung, schwere Nötigung, Sklaverei und Blutschande.

Josef Fritzl während dem Prozess 2009.
Legende: Josef Fritzl während dem Prozess 2009. KEYSTONE/AP Photo/Robert Jaeger

Seitdem sitzt der gelernte Elektrotechniker in der Haftanstalt Stein bei Krems im Massnahmenvollzug und musste sich dort therapieren lassen.

Jahrzehntelange Tortur für die Tochter

In der österreichischen Kleinstadt Amstetten hatte Fritzl 1984 seine damals 18-jährige Tochter in den schalldicht ausgekleideten Keller seines Hauses gesperrt. In den folgenden 24 Jahren vergewaltigte er sie tausendfach und zeugte sieben Kinder mit ihr. Eines davon starb bald. Die Ehefrau, die im ersten Stock des Hauses mit dem Rest der Familie lebte, hatte laut Behörden nichts von alldem mitbekommen.

Der Fall flog 2008 auf und machte weltweit Schlagzeilen. Fritzl hat im Gefängnis einen neuen Nachnamen angenommen.

Audio
Archiv: Das Gericht entscheidet über die Freilassung von Josef Fritzl
aus SRF 4 News aktuell vom 19.01.2024. Bild: Keystone/RUDOLF BRANDSTAETTER
abspielen. Laufzeit 8 Minuten 10 Sekunden.

SRF 4 News, 19.01.2024, 07:22 Uhr;

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