- Die Berliner Staatsanwaltschaft stellt das Strafverfahren gegen Rammstein-Sänger Till Lindemann ein.
- Im Raum stand der Verdacht der Begehung von Sexualdelikten.
- Die Auswertung der Beweismittel habe keine Anhaltspunkte dafür erbracht, dass Lindemann «sexuelle Handlungen an Frauen gegen deren Willen vorgenommen» habe, so die Staatsanwaltschaft .
Die Strafermittlungen waren Mitte Juni nach Berichten über Vorwürfe von Frauen gegen Lindemann eingeleitet worden. Mehrere Frauen hatten zuvor – teilweise anonym – Lindemann beschuldigt und Situationen geschildert, die sie teils als beängstigend empfunden hätten.
Der Anwalt von Lindemann teilte mit, die schnelle Einstellung belege, «dass die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft keine Beweise beziehungsweise Indizien zutage gefördert haben, um meinen Mandanten wegen der Begehung von Sexualstraftaten anklagen zu können.» Im Internet und in den Medien sei es zu «schwerwiegenden Vorverurteilungen» ohne Grundlage gekommen. Man werde weiter juristisch gegen unzulässige Darstellungen vorgehen.
Opfer oder Zeugen nicht auffindbar
Nun teilte die Staatsanwaltschaft mit, dass Opfer oder Zeugen sich nicht gemeldet hätten oder nicht auffindbar seien. «Mutmassliche Geschädigte haben sich bislang nicht an die Strafverfolgungsbehörden gewandt, sondern ausschliesslich – auch nach Bekanntwerden des Ermittlungsverfahrens – an Journalistinnen und Journalisten.» Es sei daher nicht möglich gewesen, Vorwürfe «ausreichend zu konkretisieren» oder die Glaubwürdigkeit von möglichen Opfern zu klären.
Zu dem als Erstes bekannt gewordenen Vorwurf einer Nordirin, der sich auf ein Konzert in Litauen bezog, hätten sich nach Auswertung der Unterlagen «keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte für Sexualstraftaten durch den Beschuldigten» ergeben, so die Staatsanwaltschaft.
Die Angaben einer weiteren Zeugin, die zunächst über Youtube Vorwürfe erhoben habe, «blieben in den Vernehmungen zu unkonkret». Sie habe auch keine strafrechtlichen Vorfälle geschildert, die sie selbst erlebt habe, erklärte die Ermittlungsbehörde. Die von ihr geschilderten Umstände stellten entweder Rückschlüsse aus Beobachtungen dar oder seien ihr von anderen geschildert worden.