Darum geht es: Der chinesische Onlinehändler Shein erlebt in Frankreich einen Shitstorm. Seit Wochen protestieren Menschen in Paris gegen den Billigmodehändler, weil der in den nächsten Tagen seinen ersten stationären Shein-Laden in der Pariser Innenstadt eröffnen will. Schon vor dem neuen Skandal war der Widerstand dagegen gross. Nun muss sich Shein dem Vorwurf stellen, Kinderpornografie zu verbreiten.
Die Puppe im Onlineshop: Bis am Samstag war im Shein-Onlineshop eine rund 80 Zentimeter hohe, bekleidete Puppe erhältlich. Im Arm hielt sie einen Teddy. Dabei handelte es sich nicht um irgendeine Puppe, sondern um eine Sexpuppe mit Vagina und Anus. Sie wurde denn auch ausdrücklich als Masturbationsspielzeug angepriesen.
Wie reagieren die Behörden? Die Pariser Verbraucherschutzbehörde spricht von Kinderpornografie, und die französische Staatsanwaltschaft hat eine Untersuchung gegen Shein eingeleitet. Der französische Wirtschaftsminister Roland Lescure warnte die Anbieter, dass solche «grässlichen Objekte» gesetzeswidrig seien. Die Hochkommissarin für Kinderrechte will mit Shein Gespräche aufnehmen, um herauszufinden, wer überhaupt solche Puppen bestellt hat.
Was sagt Shein? Shein spricht von einem Versehen. Der europäische Sprecher des Unternehmens kündigte verstärkte Vorsichtsmassnahmen an. Das Angebot stamme von einem Drittanbieter, mit dem man den Fall intern aufarbeiten werde. Diese Art von Inhalt sei inakzeptabel und widerspreche den Werten, die die Firma vertrete. Die Puppe sei nun von der Seite entfernt worden.
Shein vor geplanter Ladenöffnung: Von allen Onlineanbietern der Puppe steht Shein in Frankreich besonders im Fokus. Denn für Mittwoch ist die Eröffnung des ersten stationären Ladens in Paris geplant. Gegen die Ladeneröffnung – und nun auch gegen den Verkauf der Puppe – gibt es Widerstand in den Medien und mit Demonstrationen auf der Strasse. Auf der Plattform X haben ausserdem viele Menschen zum Boykott des Onlinehändlers aufgerufen.
Drohendes Verbot: Das französische Wirtschaftsministerium droht damit, Shein in Frankreich zu verbieten, sollte sich ein solcher Fall wiederholen. Ausserdem könnte der Vorfall den Onlinehändler auch einiges kosten: Laut Verbraucherschutzbehörde droht bei der «Verbreitung von kinderpornografischem Material über ein elektronisches Kommunikationsnetz» eine Geldstrafe von bis zu 100'000 Euro – oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu sieben Jahren.