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Weitreichende Entscheidung Höchstes EU-Gericht schwächt Sportgerichtshof

  • Das höchste europäische Gericht hat eine weitreichende Entscheidung für die Sportwelt gefällt.
  • Schiedssprüche des Internationalen Sportgerichtshofs CAS dürfen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs EuGH künftig von staatlichen Gerichten in der EU überprüft werden.
  • Es müsse möglich sein, gerichtlich zu kontrollieren, ob die Schiedssprüche mit der öffentlichen Ordnung der Europäischen Union vereinbar seien, legt das höchste europäische Gericht fest.

Der Richterspruch in Luxemburg bedeutet eine deutliche Schwächung für den CAS: Bislang waren die Urteile des Sportgerichtshofs final. Einzig das Schweizer Bundesgericht konnte die Entscheidungen des in Lausanne ansässigen Schiedsgerichts bei Verfahrensfehlern noch kippen.

Der internationale Sport will mit dem Sportgerichtshof sicherstellen, dass es weltweit eine einheitliche Auslegung der Regelwerke im Sport gibt. Der CAS entscheidet etwa über Disziplinarstrafen, Transfererlaubnisse und Dopingsperren. Der Gang vor den CAS war bislang für Sportler und Verbände die letzte sportjuristische Möglichkeit.

Rechtsstreit eines belgischen Fussballklubs als Auslöser

«Das ist ein Hammer. Es geht eigentlich noch über das hinaus, was erwartet worden ist», sagte die Sportrechtlerin Anne Jakob zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs EuGH: «Der EuGH sagt nicht nur, dass die Entscheidungen des CAS in der Europäischen Union voll überprüfbar sein müssen. Sondern er geht noch einen Schritt weiter und sagt: Gerichte sollen einschränkende Entscheidungen sogar unbeachtet lassen.»

Gebäude mit Turm, Zaun und Schild 'Tribunal Arbitral du Sport'.
Legende: Das internationale Sportgericht in Lausanne ist eigentlich in Fragen zu Sportrechten die oberste Instanz. REUTERS/Pierre Albouy

Der Ursprung dieser Entscheidung liegt im Fall des belgischen Fussballklubs RFC Seraing. Jener befindet sich seit 2015 in einem Rechtsstreit mit dem Fussball-Weltverband FIFA. Der Verein hatte beabsichtigt, wirtschaftliche Rechte an Spielern an einen Investor zu übertragen. Dies ist laut Regularien der FIFA und der Europäischen Fussball-Union (UEFA) verboten, weshalb der Weltverband den Klub mit mehreren Sanktionen belegte, welche der CAS und darauf auch das Schweizer Bundesgericht bestätigten.

CAS und Sportverbände jetzt in der Pflicht

Welche Folgen der Richterspruch für den CAS, der unter anderem bei Disziplinarstrafen und Dopingsperren angerufen wird, haben wird, ist im Detail noch unklar.

Um nach der nun veränderten Rechtslage in der EU trotzdem die nötige Einheitlichkeit zu wahren, sieht die Sportrechtlerin Jakob nun den CAS und die zuständigen Sportverbände in der Pflicht: «Die Verbände und auch der CAS sind meines Erachtens jetzt aufgefordert, einen Ausgleich zu finden, wie man es schafft, die Rechtsprechung der Europäischen Union auch auf CAS-Fälle anzuwenden.».

SRF 4 News, 1.8.2025, 16 Uhr ; 

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