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Wikileaks-Gründer Londoner High Court: Julian Assange darf Berufung einlegen

  • Wikileaks-Gründer Julian Assange darf Berufung gegen seine drohende Auslieferung an die USA einlegen.
  • Das hat der Londoner High Court entschieden.
  • Eine unmittelbare Überstellung des 52-Jährigen an die USA ist damit zunächst abgewendet.

Die US-Regierung will dem gebürtigen Australier wegen Spionagevorwürfen den Prozess machen. Ihm drohen nach Angaben seiner Unterstützer bis zu 175 Jahre Haft.

Die Hintergründe des Auslieferungsgesuchs

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Washington wirft Julian Assange vor, gemeinsam mit der Whistleblowerin Chelsea Manning geheimes Material von US-Militäreinsätzen im Irak und in Afghanistan gestohlen, veröffentlicht und damit das Leben von US-Informanten in Gefahr gebracht zu haben.

Assanges Unterstützer hingegen sehen in der Strafverfolgung eine Vergeltungsaktion Washingtons, weil durch die Veröffentlichungen mutmassliche Kriegsverbrechen aufgedeckt wurden.

Assange sitzt seit etwa fünf Jahren im Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh in London. Vor seiner Festnahme im April 2019 hatte er sich sieben Jahre in der ecuadorianischen Botschaft in London dem Zugriff der Strafverfolgungsbehörden entzogen. Diese hatten ihn zunächst wegen Vergewaltigungsvorwürfen in Schweden ins Visier genommen. Diese Anschuldigungen wurden später jedoch aus Mangel an Beweisen fallen gelassen. 

Zuvor hatten Assanges Anwälte die Richter in einer knapp zweistündigen Anhörung davon überzeugt, dass der Australier seine Argumente in einem vollen Berufungsverfahren darlegen darf.

Assanges Team zeigte sich erleichtert. «Das ist ein Sieg», sagte der aktuelle Wikileaks-Chef Kristinn Hrafnsson der Deutschen Presse-Agentur nach dem Urteil. Vor dem Gericht jubelten zahlreiche Anhänger von Assange, im Saal umarmten sich seine Anwälte. Sie hatten zuvor die Richter in einer knapp zweistündigen Anhörung davon überzeugt, dass der Australier seine Argumente in einem vollen Berufungsverfahren darlegen darf. Ein Termin dafür steht noch nicht fest, es dürfte aber nach Ansicht von Kommentatoren noch einige Monate dauern.

Zusicherungen aus den USA überzeugen Gericht nicht

Es ging vor allem um die Frage, ob sich Assange in den USA als ausländischer Staatsbürger auf das Recht der Meinungsfreiheit berufen kann. Die Richter hatten die Entscheidung Ende März zunächst vertagt und Zusicherungen aus den USA gefordert. Diese überzeugten das Gericht jedoch zunächst nicht.

Plakat. Darauf steht: Free Assange
Legende: Die Unterstützer des 52 Jahre alten gebürtigen Australiers protestieren vor dem Gerichtsgebäude im Zentrum der britischen Hauptstadt. AP Photo/Kin Cheung

Assanges Team warnt, der Gesundheitszustand des Wikileaks-Gründers sei schlecht. Deshalb habe er nicht persönlich an dem Gerichtstermin teilgenommen. Seine Ehefrau Stella hatte die Befürchtung geäussert, er könne bei einer Ablehnung seines Berufungsantrags unverzüglich in ein Flugzeug Richtung USA gesetzt werden. Dann werde er sich womöglich das Leben nehmen, warnte sie.

«Die Vereinigten Staaten sollten die Situation erkennen und diesen Fall jetzt einstellen. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, es zu tun», sagte Stella Assange vor Journalisten in der britischen Hauptstadt. «Hören Sie einfach auf mit diesem beschämenden Angriff auf Journalisten, die Presse und die Öffentlichkeit, der seit 14 Jahren andauert.»

Hoffnung auf politische Lösung

Neben dem nun anstehenden Berufungsverfahren dürften Assanges Unterstützer ihre Hoffnungen vor allem auf eine politische Lösung setzen. Die australische Regierung setzt sich inzwischen für eine Freilassung ihres Staatsbürgers ein. Erst kürzlich verabschiedete das australische Parlament einen Beschluss, in dem die USA und Grossbritannien aufgerufen wurden, die Strafverfolgung Assanges zu beenden. Regierungschef Anthony Albanese betonte, die Angelegenheit ziehe sich schon zu lange hin.

Etwas Hoffnung weckte US-Präsident Joe Biden kürzlich. Der sagte auf die Frage, ob die USA ein australisches Ersuchen prüfen wollten, die Strafverfolgung gegen Assange einzustellen: «Wir erwägen das.» Albanese nannte die Äusserung «ermutigend».

SRF 4 News, 20.05.2024 ; 

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