- Ein Bundesberufungsgericht in den USA hat die Zölle von Präsident Donald Trump am Donnerstag wieder in Kraft gesetzt.
- Zuvor hatte das Gericht für Internationalen Handel in New York mit sofortiger Wirkung die meisten Zölle blockiert.
- US-Präsident Trump wollte Handelspartner wie die Europäische Union und China mit hohen Zöllen zu Zugeständnissen zwingen.
Vor der erneuten Inkraftsetzung der Zölle durch ein Bundesberufungsgericht, hatte am Mittwoch ein Handelsgericht entschieden, dass Trump mit den neuen Zöllen seine Befugnisse überschritten habe. Das Gericht für Internationalen Handel in New York ordnete darum die sofortige Aussetzung der Zölle an. Das US-Berufungsgericht für den Bundesbezirk Washington D.C. gab in seiner Verfügung keine Begründung ab.
Die überraschende Entscheidung des US-Gerichtshofs für internationalen Handel vom Mittwoch hätte die Einführung von Trumps Zöllen für die meisten US-Handelspartner gestoppt oder zumindest verzögert. Trump will mit den Zöllen unter anderem das Handelsdefizit der USA verringern, Arbeitsplätze ins Land holen und andere Länder zu schärferen Massnahmen gegen den Drogenhandel zwingen.
Trump verhängte damals sogenannte wechselseitige Zölle, die er mit dem Handelsdefizit des jeweiligen Handelspartners begründete – setzte diese aber wegen der Talfahrt an den Finanzmärkten vorläufig wieder aus. Gleichzeitig verhängte er universelle Zölle in Höhe von zehn Prozent, die Waren aus fast aller Welt betreffen. Ebenfalls betroffen sind bestimmte Zölle auf Waren aus Kanada, Mexiko und China.
Navarro: Noch weitere Pfeile im Köcher
Der Handelsbeauftragte des Weissen Hauses, Peter Navarro, kündigte an, dass die Regierung alternative Methoden zur Einführung von Zöllen suchen werde, falls sie ihre Gerichtsverfahren zur Handelspolitik in letzter Instanz verlieren sollte – vor dem Obersten Gericht der USA. Navarro erklärte weiter, ungeachtet der gerichtlichen Auseinandersetzungen würden die Verhandlungen mit internationalen Partnern über eine Neuausrichtung der Handelsbeziehungen fortgesetzt.