- Ein US-Handelsgericht hat die von Präsident Donald Trump verhängten weltweiten Zölle von zehn Prozent für unzulässig erklärt.
- Die pauschalen Abgaben seien nach einem Handelsgesetz aus den 1970er-Jahren nicht gerechtfertigt, urteilte das Gericht am Donnerstag.
- Das Richtergremium gab damit einer Klage von Kleinunternehmen mit zwei zu eins Stimmen statt. Die Zölle waren am 24. Februar in Kraft getreten.
Trump habe das als Grundlage herangezogene Handelsgesetz aus dem Jahr 1974 falsch ausgelegt. Weder die US-Regierung noch die Zollbehörde (CBP) dürften Importabgaben von den Klägern – darunter der US-Bundesstaat Washington – einfordern. Bereits erhobene Zölle müssten ferner erstattet werden, verfügte das Gericht.
Bedingungen für pauschale Zölle ausreichend belegt
Es stellte fest, dass die US-Regierung die «fundamentalen internationalen Zahlungsprobleme», die das Handelsgesetz zur Voraussetzung macht, nicht ausreichend belegen konnte. Zudem ziehe Trumps Erlass Handels- und Leistungsbilanzdefizite heran – obwohl das Gesetz Zahlungsbilanzdefizite zur Bedingung macht.
Seit dem 24. Februar 2026 erheben die USA auf die meisten Einfuhren aus dem Ausland einen Zoll von zehn Prozent. Trump hatte gedroht, den Satz auf 15 Prozent zu erhöhen. Das wäre der Maximalwert, den der Präsident unter Berufung auf das Handelsgesetz aus dem Jahr 1974 für 150 Tage erheben darf. Eine entsprechende Proklamation lässt sich aber auch Monate nach der Drohung nicht im Amtsblatt der Regierung finden.
Niederlage vor Supreme Court
Vor der Einführung der neuen Zölle hatte im Februar der Supreme Court bei zuvor verhängten Zöllen ebenfalls festgestellt, dass Trump damit seine Befugnisse überschritten hatte. Damit entzog das Oberste Gericht dem Republikaner die rechtliche Grundlage für seine bisherigen Zölle. Trump hatte sich dabei auf ein Notstandsgesetz aus dem Jahr 1977 gestützt.