Das Wichtigste in Kürze
- Im Fall des tödlichen Zugunglücks von Bad Aibling soll der Fahrdiensteiter 3,5 Jahre in Haft – wegen fahrlässiger Tötung sowie fahrlässiger Körperverletzung.
- Der Fahrdienstleiter hatte bereits zu Prozessbeginn gestanden, beim Zusammenstoss der Züge durch seine Handy abgelenkt gewesen zu sein.
- Am 9. Februar 2016 krachten am Stadtrand von Bad Aibling auf der eingleisigen Strecke zwei Züge ineinander. 12 Menschen starben, fast 90 wurden verletzt.
Zehn Monate nach dem verheerenden Zugunglück von Bad Aibling ist der Fahrdienstleiter zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Der Bahnmitarbeiter ist der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung schuldig, wie das Landgericht Traunstein befand.
Bei dem Zusammenstoss zweier Züge am 9. Februar in Oberbayern waren 12 Menschen gestorben und fast 90 teils lebensgefährlich verletzt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte vier Jahre Haft gefordert, die Verteidigung auf eine Bewährungsstrafe oder maximal zweieinhalb Jahre Gefängnis plädiert. Die Höchststrafe bei fahrlässiger Tötung beträgt fünf Jahre.
Vom Handy abgelenkt
Zu Prozessbeginn hatte der Fahrdienstleiter gestanden, bis kurz vor dem Zusammenstoss der beiden Züge ein Fantasy-Rollenspiel auf seinem Handy gespielt zu haben. Die Vorschriften der Deutschen Bahn verbieten jedoch die private Nutzung von Smartphones im Dienst.
Vom Spielen abgelenkt hatte der Fahrdienstleiter im Stellwerk mehrere Signale falsch gestellt. Dadurch schickte er beide Züge gleichzeitig auf die eingleisige Strecke. Beim Absetzen eines Notrufes drückte er ausserdem noch eine falsche Taste. Der Alarm erreichte die Lokführer nicht. Der Frontalzusammenstoss war daraufhin unabwendbar.