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Abstimmungskampagne lanciert Bundesrat hält Jagdgesetz für «guten Kompromiss»

  • Am 17. Mai kommt das revidierte Jagdgesetz zur Abstimmung. Das Parlament hat den Wolfsschutz stärker gelockert, als der Bundesrat vorgeschlagen hatte.
  • Laut dem Bundesrat sei die Vorlage «ein guter Kompromiss».
  • Das revidierte Gesetz würde dennoch «einen pragmatischen Umgang mit der wachsenden Zahl an Wölfen» bieten, so die Landesregierung in einer Mitteilung.

Dass das Schweizer Stimmvolk über das neue Jagdgesetz entscheiden kann, ist Umwelt- und Tierschutzverbänden zuzuschreiben. Diese ergriffen nach dem Ja des Parlaments das Referendum, welches mit gut 58'000 Unterschriften zustande kam. In ihren Augen trägt das revidierte Gesetz dem Artenschutz zu wenig Rechnung.

Wer sind die Gegner des Gesetzes?

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Dem Trägerverein für das Referendum gegen das revidierte Jagdgesetz gehören die Verbände Pro Natura, WWF, Bird Life, Gruppe Wolf Schweiz und Zoo Schweiz an. Auch der Schweizer Tierschutz STS sammelte Unterschriften. SP und Grüne boten ihre Unterstützung an.

Die Räte beschlossen im vergangenen Jahr, den Schutz der Wölfe und anderer Arten zu lockern. Die Behörden sollen die Bestandsregulierung erlauben dürfen, ohne dass Wölfe Schaden angerichtet haben und ohne dass zuvor Schutzmassnahmen ergriffen werden müssen. Auch in Jagdbanngebieten sollen Wölfe abgeschossen werden dürfen.

Konflikte lindern

Die Kantone könnten rechtzeitig Massnahmen ergreifen, um Konflikte zu vermeiden. Der Wolf bleibe eine geschützte Tierart, und die Rudel blieben erhalten, so die Landesregierung.

Rückkehr 1995

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Der Wolf war im Jahr 1995 in die Schweiz zurückgekehrt. 2012 bildete sich das erste Rudel, heute gibt es deren acht. Der Wolfsbestand wächst stetig an: 2019 lebten rund achtzig Wölfe in unserem Land. Manche Wölfe greifen Schafe und Ziegen an. Jährlich werden 300 bis 500 Tiere gerissen.

Betroffen sind auch Herden, die von Zäunen oder Hunden beschützt werden. Denn Wölfe können lernen, Schutzmassnahmen zu umgehen. Und manche Wölfe verlieren die Scheu vor Siedlungen. Das revidierte Jagdgesetz bezwecke, Konflikte zu lindern, die mit dem wachsenden Wolfsbestand einhergingen, schreibt der Bundesrat.

Kein bedingungsloses Abschiessen

Die Regierung hält fest, dass das Erlegen von Wölfen weiterhin an mehrere Voraussetzungen geknüpft ist: Die Kantone müssten verhältnismässig vorgehen und dürften zum Beispiel nicht in ein Wolfsrudel eingreifen, das sich fernab von Schafherden oder Dörfern aufhalte. Zudem müssten sie gegenüber dem Bund vorgängig begründen, weshalb Abschüsse erforderlich sind.

Bund und Naturschutzverbände können gegen eine kantonale Abschussverfügung zudem wie bisher Beschwerde einlegen. Das revidierte Gesetz nimmt ferner Bäuerinnen und Bauern beim Herdenschutz stärker in die Pflicht. Anders als heute erhalten sie für gerissene Schafe und Ziegen nur noch eine Entschädigung, wenn sie die Tiere mit Hunden oder Zäunen geschützt haben.

Artenvielfalt stärken

Überdies fördere das neue Jagdgesetz Schutzgebiete, Zugvogelreservate und Wildtierkorridore. Zudem stärke es den Schutz von weiteren Wildtieren und deren Lebensraum. Das sei wichtig für die Artenvielfalt, die in den vergangenen Jahren stark unter Druck geraten sei.

Das geltende Jagdgesetz stammt aus dem Jahr 1985. Seither habe sich einiges geändert, schreibt der Bundesrat. Es brauche einen besseren Schutz der Natur. Hier setzt laut dem Bundesrat das neue Gesetz an. Reservate und Schutzgebiete, die den Tieren als Rückzugsgebiete dienen, sowie Wildtierkorridore würden mit zusätzlichen Mitteln unterstützt.

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