Jetzt ist es definitiv: Der Luzerner Polizeikommandant Adi Achermann und der ehemalige Chef Kriminalpolizei Daniel Bussmann sind vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen. Da das Urteil des Luzerner Kantonsgerichts nicht ans Bundesgericht weitergezogen wird, ist der Freispruch rechtskräftig. Die Führung der Luzerner Polizei zeigt sich in einer ersten Stellungsnahme erleichtert.
Der Fall: Im Frühling 2016 war die Luzerner Polizei wegen einer vermuteten Hanfplantage in eine Wohnung bei Malters eingedrungen. Darin hielt sich die psychisch kranke Mutter des mutmasslichen Hanfanbauers auf. Sie erschoss sich während des Polizeieinsatzes.
Die Folge des Einsatzes: Der Kommandant der Luzerner Polizei, Adi Achermann, und der damalige Chef der Kriminalpolizei, Daniel Bussmann, mussten sich wegen des Einsatzes vor Gericht verantworten. Es ging dabei hauptsächlich um die Frage, ob sie mit der Stürmung des Gebäudes den Suizid der Frau ausgelöst hatten. Beziehungsweise darum, ob der Suizid hätte vermieden werden können, wenn die Polizei länger mit der Frau verhandelt hätte.
Das erste Urteil: Adi Achermann und Daniel Bussmann wurden im Juni 2017 in erster Instanz freigesprochen. Gegen diesen Freispruch hatte der Sohn der Frau Berufung eingelegt. Der Hanfanbauer war während des Polizeieinsatzes in Untersuchungshaft gewesen. Er warf der Polizei vor, unverhältnismässig gehandelt und den Suizid der Mutter provoziert zu haben.
Das zweite Urteil: Das Kantonsgericht kam darauf zum Schluss, dass die Frau urteilsfähig gewesen sei und den Entscheid zum Suizid eigenverantwortlich gefällt habe. Sie habe seit Jahren die Haltung vertreten, dass sie sich eher selber erschiesse als in die Psychiatrie zu gehen.
Der Schlusspunkt: Dass der Fall jetzt endgültig erledigt ist, kommentiert der Luzerner Polizeikommandant Adi Achermann in einer ersten schriftlichen Stellungsnahme: «Das nun rechtskräftige Urteil nehmen wir erleichtert zur Kenntnis.» Das Urteil bestätige die Polizei in der Überzeugung, dass sie gute Arbeit leiste.