«Ich war in den Ferien, als der eingeschriebene Brief mit dem Gerichtstermin bei mir eintraf. Als ich ihn dann am Montag abholte, hatte ich wegen eines tragischen Todesfalls schon einen sehr wichtigen seelsorgerischen Termin für den Freitag vereinbart - genau dann, als auch die Gerichtsverhandlung terminiert war», bestätigt der Priester Martin Kopp gegenüber SRF einen Artikel der «Obwaldner Zeitung».
Zu kurzfristig sei die Verhandlung angesetzt geworden, bei der er als Angeklagter hätte anwesend sein sollen, sagt er weiter. Und hegt den Verdacht, dass das Gericht in Zeitnot gewesen sein könnte: «Am nächsten Montag wäre der Fall verjährt. Das hat mir mein Anwalt so gesagt. Er konnte auch nicht bei der Verhandlung dabei sein. Jetzt bleibt uns nichts anderes übrig, als Rekurs zu machen.»
Richtig oder falsch zitiert?
Beim Verfahren geht es um die Klage des ehemaligen Pfarrers von Kerns gegen Martin Kopp. Dieser wirft Martin Kopp üble Nachrede vor. Es geht um einen Zeitungsartikel, im Zusammenhang mit der Entlassung dieses Pfarrers, in dem Kopp in seiner damaligen Rolle als Generalvikar befragt wurde. Er wurde erstinstanzlich zu einer Busse und einer bedingten Geldstrafe verurteilt. Dieses Urteil hat das Obergericht am Freitag bestätigt.
Martin Kopp stellt sich auf den Standpunkt, er sei in besagtem Artikel falsch zitiert worden.
«No Comment» vom Gericht
Die zuständige Kantonsgerichtspräsidentin Andrea Imfeld-Gasser sagt auf Anfrage, sie dürfe sich zum laufenden Verfahren nicht äussern - weder zum Fall selber, noch zur Frage, warum die Verhandlung sehr kurz vor der Verjährung angesetzt worden sei. Andrea Imfeld-Gasser ist seit dem 1.Juli im Amt. Ihr Vorgänger wurde im Februar abgewählt. Ihm wurde vorgeworfen, er sei überfordert, und zu viele Fälle seien am Gericht pendent.