Der St. Galler Kantonsrat hat die Revision des Sozialhilfegesetzes fortgesetzt. In einem ersten Paket war bereits früher die finanzielle Sozialhilfe behandelt worden. Nun ging es um die ambulanten, beratenden und stationären Angebote der Sozialhilfe.
Thema war etwa die Aufgabenverteilung bei der Unterbringung von Minderjährigen in stationären Einrichtungen zwischen Kanton, Gemeinden, dem Frauenhaus und der Opferhilfe.
Im Entwurf der Regierung waren vor allem punktuelle Anpassungen vorgesehen. Unter anderem sollte die Sozialberatung neu als Grundangebot verankert werden.
Von der vorberatenden Kommission sowie aus dem Rat wurden diverse Anträge eingereicht. In der Beratung setzte etwa eine Mehrheit durch, dass das Angebot von Sozialberatungen enger gefasst wird. Nach diversen Anpassungen wurde die Vorlage in erster Lesung fertig beraten.