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St. Galler Sozialhilfe Sozialhilfe: Mehr Solidarität unter den Gemeinden

Der Kanton St. Gallen verschärft sein Sozialhilfegesetz. Zwei Punkte stehen im Zentrum. Zum einen soll ein Negativwettbewerb unter den Gemeinden unterbunden werden. Zum andern sollen nicht kooperierende Sozialhilfebezüger härter angefasst werden dürfen.

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Im Kanton St. Gallen hat sich in den vergangenen Jahren ein Negativwettbewerb bei der Sozialhilfe eingeschlichen. Rorschach, Rorschacherberg und St. Margrethen kürzten ihre Leistungen bei der Sozialhilfe. Die Hoffnung dabei: Die betroffenen Sozialhilfebezüger ziehen an einen andern Ort, wo die Sozialhilfegelder noch höher sind.

Damit besteht nach Auffassung des St.Galler Kantonsrates die Gefahr, dass eine Negativspirale in Gang gesetzt wird, weil es so einen Anreiz für alle Gemeinden gibt, ihre Ansätze zu kürzen. Damit werde aber auch die Solidarität der Gemeinden aufs Spiel gesetzt.

Hand nimmt Geld aus einem Portemonnaie
Legende: Sozialhilfebezüger werden im Kanton St. Gallen in Zukunft schärfer behandelt. Keystone

Kantonsrat interveniert

Um diesem Negativwettbewerb entgegenzutreten, kann die Regierung nun nach Beschluss des Kantonsrates verbindliche Regeln bei der Höhe der Sozialhilfe für alle Gemeinden einführen. Dies in dem Fall, wenn zehn Prozent der Gemeinden die geltenden Richtlinien unterschreiten. Dann gelten die Richtlinien der KOS, der St. Galler Konferenz für Sozialhilfe. Die Gemeindeautonomie bei der Sozialhilfe wäre damit aufgehoben.

Das revidierte Sozialhilfegesetz sieht aber auch vor, dass Bezüger von Leistungen, die nicht kooperieren, bestraft werden können. Ihnen sollen neu bis zu 30 Prozent der Leistungen gekürzt werden können.

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