Basel-Stadt soll als erster Kanton der Schweiz das aktive und passive Stimm- und Wahlrecht für die ausländische Wohnbevölkerung einführen. Bedingung dafür ist, dass sie seit mindestens fünf Jahren im Kanton wohnen. Der Basler Grosse Rat hat am Mittwoch eine entsprechende SP-Motion an die Regierung überwiesen.
Gegen eine Weiterbearbeitung der Forderung sprachen sich die Sprecher der bürgerlichen und rechten Fraktionen aus. Sie bezeichneten eine Einbürgerung als den richtigen Weg zur politischen Mitsprache. Der Fraktionssprecher der SVP erinnerte zudem daran, dass die Basler Stimmbevölkerung 2010 eine entsprechende Volksinitiative wuchtig verworfen hatte.
Erneute Pionierrolle?
Die Befürworter aus den Reihen der SP und des Grünen Bündnisses bezeichneten es als höchste Zeit, die 35 Prozent der von der politischen Teilhabe ausgeschlossenen Bevölkerung einzubeziehen. Nachdem Basel-Stadt in den 1960er-Jahren bereits bei der Einführung des Frauenstimmrechts eine Pionierrolle gespielt habe, könne der Kanton nun erneut vorangehen.
Das Volk hat das letzte Wort
Die Regierung war bereit, die Forderungen der Motion zu erfüllen und erhielt den entsprechenden Auftrag. Der Grosse Rat überwies sie mit 48 zu 45 Stimmen bei 2 Enthaltungen knapp an die Exekutive, die nun zwei Jahre Zeit hat, eine konkrete Vorlage auszuarbeiten.
Da es dazu eine Verfassungsänderung braucht, hat das Volk in jedem Fall das letzte Wort.
Stimm- und Wahlrecht in andern Kantonen
Bis heute kennen nur die Westschweizer Kantone Jura und Neuenburg und diverse Gemeinden in weiteren Kantonen ein Stimm- und lediglich aktives Wahlrecht für Nichtschweizer. Beim aktiven Wahlrecht handelt es sich um das Recht zu wählen. Aber Ausländerinnen und Ausländer können sich nicht in ein politisches Amt wählen lassen.