Die fristlose Freistellung des Prorektors der Pädagogischen Hochschule Thurgau in Kreuzlingen, Matthias Begemann, sorgte im November 2018 weitherum für Kopfschütteln. Mitarbeitende setzten sich für den seit rund 30 Jahren in der Thurgauer Lehrerbildung tätigen Pädagogen ein.
Streit über die Ausrichtung der PH
Hintergrund der Freistellung war offenbar ein Streit zwischen dem Prorektor und der Rektorin Priska Sieber über die Organisationsentwicklung der Hochschule. Beide vertraten unterschiedliche Auffassungen und waren nicht bereit aufeinander zuzugehen.
Die Geschäftsprüfungs- und Finanzkommission des Grossen Rates hat die Vorgänge rund um die Entlassung von Matthias Begemann in den vergangenen Monaten untersucht. Es wäre an der Hochschulleitung und am Hochschulrat gewesen, hier vermittelnd einzuschreiten, kritisiert die Kommission in ihrem Schlussbericht. Stattdessen hätten sich die Verantwortlichen teilweise unzweckmässig und zu passiv verhalten.
Fristlose Freistellung war korrekt
Kritisiert wird auch die Thurgauer Regierung, deren Aufsicht im Bericht als nicht sehr intensiv bezeichnet wird. Ein regelmässiger Austausch zwischen Regierung und Hochschulrat habe nicht stattgefunden.
Demgegenüber sei die Freistellung Begemanns nicht zu beanstanden. Man hätte allerdings eine gemeinsame Kommunikationsregelung suchen sollen.