Wieviel des Mehrwertes muss ein Landbesitzer bei Ein-, Um- oder Aufzonungen abgeben? Diese Frage wurde im Kanton Zürich heftig diskutiert. Die sogenannte Mehrwertabgabe ist vom Bund vorgegeben. Sie ist im revidierten Raumplanungsgesetz enthalten.
Der Zürcher Kantonsrat hat sich nun für einen Kompromiss ausgesprochen, der von allen grösseren Parteien getragen wird. Er sieht vor, dass die Gemeinden bei Um- und Aufzonungen zwischen 0 und 40 Prozent des Mehrwerts abschöpfen können. Mit diesem Geld sollen sie Projekte finanzieren, die mit der Verdichtung zusammenhängen, etwa Parks oder Velostationen.
Beim Thema Einzonungen bleibt der Kantonsrat beim vom Bund vorgeschriebenen Minimum. Dieses schreibt eine Abschöpfung von 20 Prozent des Mehrwertes vor.
Kein Mehrwert-Geld für den Kanton
Nicht mehr im Zürcher Gesetz vorhanden ist hingegen der kantonale Fonds, den der Regierungsrat ursprünglich verankert haben wollte. Die Abgabe von fünf Prozent an diesen Fonds sorgte bei vielen Städten und Gemeinden für Widerstand.
Der Grüne Baudirektor Martin Neukom bedauerte zwar, dass es nun keinen kantonalen Fonds gibt. Schliesslich führe die Verdichtung nicht nur bei den Gemeinden für Kosten, sondern auch beim Kanton. Trotzdem freute er sich über den Kompromiss.
Die zweite Lesung des Mehrwertausgleichs-Gesetzes mit Schlussabstimmung findet in etwa vier Wochen statt. Mit Änderungen ist jedoch nicht mehr zu rechnen.
Der Einzonungensstopp bleibt vorläufig noch
Obwohl der Kompromiss steht: Die Frist für die Umsetzung des Bundesrechts hat der Kanton Zürich längst verpasst. Der Bund hatte eine Frist bis Ende April gesetzt. Seit dem 1. Mai dürfen im Kanton Zürich nun keine Einzonungen mehr stattfinden, weil der entsprechende Gesetzesabschnitt fehlt.
Dieser Einzonungsstopp bleibt weiterhin bestehen, bis das Gesetz in Kraft ist. Dies dürfte laut Martin Neukom Ende 2020 der Fall sein.