Das Konvikt sei sorgfältig und fachgerecht saniert worden. Vorschriften im Umgang mit dem wertvollen Bauwerk seien eingehalten worden, schreibt die Regierung heute in einer Mitteilung. Sie lehnt deshalb eine Aufsichtsbeschwerde von Architekten und dem Bündner Heimatschutz ab. Diese wurde im Oktober 2018 gegen den Kantonsbaumeister, den leitenden Denkmalpfleger und den Leiter des Wohn- und Verpflegungsbetriebs im Amt für Höhere Bildung eingereicht.
Die Beschwerdeführer äussern sich auf Anfrage nicht zur Ablehnung. Der Grund: Sie seien von der Regierung noch nicht informiert worden über den Entscheid, heisst es beim Heimatschutz.
Das Konvikt – das Wohngebäude für auswärtige Jugendliche – wurde 1969 fertiggestellt. Es ist stark sanierungsbedürftig, auch der Zustand ist nicht mehr zeitgemäss. Deshalb wird es momentan für 27,3 Millionen Franken saniert. Die Sanierungsarbeiten starteten 2018 und dauern bis Ende Oktober 2020.
Im Verlaufe des letzten Jahres forderten Heimatschutz und Architekten einen Baustopp. Nehme die Sanierung des Konvikts ihren Lauf, werde ein baukulturell wichtiges Gebäude unwiederbringlich zerstört, sagten die Kritiker. Daraufhin reichten sie auch eine Aufsichtsbeschwerde ein. Die heutige Ablehnung der Beschwerde durch die Regierung ist endgültig und kann nicht weitergezogen werden.