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Kooperation über Kantonsgrenze Obwalden prüft Anschluss an das Luzerner Kantonsspital

  • Die Obwaldner Regierung will die Versorgung im Akutbereich langfristig sichern und hat dazu eine Strategie mit sechs Szenarien erarbeitet.
  • Sie empfiehlt einen Anschluss an das Luzerner Kantonsspital.
  • Die psychiatrische Klinik am Spital Sarnen wird bereits seit 2017 von Luzern betrieben.

Die finanzielle Situation für das Kantonsspital Obwalden wird zunehmend schwieriger. Mit seinem vergleichsweise kleinen Einzugsgebiet sind die Fallzahlen tief. Das wirkt sich auch auf die Kostenstruktur aus – das Kantonsspital habe kaum noch Möglichkeiten zur Gewinnbildung, hält die Obwaldner Regierung in einer Mitteilung fest.

Für den Regierungsrat stehe das Szenario «Anschluss an ein anderes Spital» im Vordergrund, heisst es in der Strategie, die am Mittwoch in die Vernehmlassung ging. Es sei der Regierung wichtig, dass der Spitalstandort Sarnen aufrechterhalten bleibe. Eine Expertengruppe machte eine entsprechende Auslegeordnung für eine Versorgungsstrategie im Akutbereich.

Von Status quo bis Privatisierung

Insgesamt stehen sechs strategische Szenarien zur Diskussion. Diese reichen von der Weiterführung des aktuellen Subventionsmodells über eine Schliessung des Kantonsspitals oder einen Verkauf an einen privaten Betreiber bis hin zum Anschluss an die Versorgungsregion.

Der Regierungsrat empfiehlt letzteres Szenario. Es bedinge einen Paradigmenwechsel vom «Alleingang» zu einer regionalisierten Spitalversorgung. Diese habe aber deutlich bessere wirtschaftliche und fachliche Chancen. Positive Erfahrungen habe Obwalden bereits mit dem Betreibermodell in der Psychiatrie gemacht. Die psychiatrische Klinik in Sarnen, welche Patienten aus Ob- und Nidwalden behandelt, wird seit 2017 von Luzern betrieben.

Not- und Grundversorgung sichern

Im Falle eines Anschlusses könne die Versorgungssicherheit vor Ort weiterhin gewährleistet werden – sie beinhaltet eine Grundversorgung sowie Notfall- und Rettungsdienst. Allerdings liessen sich damit weder Behandlungskosten noch die Gemeinwirtschaftlichen Leistungen des Kantons senken. Synergien ergäben sich bezüglich Infrastruktur- und Investitionskosten.

Mit der nun eröffneten Vernehmlassung will der Regierungsrat die Einschätzungen der Verbände, Parteien und weiterer betroffener Akteure zu den einzelnen Szenarien in Erfahrung bringen. Die Vernehmlassungsfrist endet am 8. April.

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