Eigentlich sind an hohen Festtagen Tätigkeiten untersagt, die Gottesdienste stören oder sonstwie «die Ruhe erheblich beeinträchtigen». So steht es im kantonalen Gesetz über die Ruhe an öffentlichen Feiertagen. Verboten sind auch grosse nicht-religiöse Veranstaltungen – es sei denn, es handelt sich um einen «traditionsreichen Anlass».
Das YB-Schlupfloch
Und da scheinen die Stadt Bern und YB das Schlupfloch gefunden zu haben. Denn die Stadt Bern, die das kantonale Gesetz vollziehen muss, hat die Meisterfeier der Young Boys als «traditionsreichen Anlass» eingestuft.
Die Stadt Bern macht geltend, dass die Schweizer Fussball-Liga seit über hundert Jahren besteht und eine Meisterfeier jeweils am Ende der Meisterschaft in der jeweiligen Stadt durchgeführt wird. YB trägt das letzte Liga-Spiel am 19. Mai in Zürich aus.
Der Ermessensspielraum
Die Stadt Bern hat als zuständige Vollzugsbehörde einen Ermessensspielraum, wie es im Communiqué heisst. Die kantonale Polizei- und Militärdirektion als Aufsichtsbehörde halte die rechtliche Einschätzung der Stadt für vertretbar.