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Kritik an Basler Polizei Politisches Nachspiel für Gummischrot-Einsatz

Bei der Kundgebung gegen die Versammlung der rechtsextremen Pnos wurde ein Demonstrant durch Schrot am Auge verletzt.

Auslöser für den Polizei-Einsatz war eine unbewilligte Demonstration gegen eine Versammlung der rechtsextremen Partei national orientierter Schweizer (Pnos) auf dem Basler Messeplatz. Militante Demonstranten griffen die Polizei an, welche die bewilligte Pnos-Versammlung abriegelte. Die Polizei reagierte darauf mit dem Einsatz von Gummischrot und Tränengas. Dabei wurden zwei Personen verletzt.

Vorstösse von links und rechts

Mehr als eine Woche nach den Demonstrationen haben nun verschiedene Basler Grossräte Vorstösse eingereicht. In einer Interpellation möchte SP-Grossrat und Anwalt Christian von Wartburg wissen, wie die Richtlinien der Polizei für den Einsatz von Gummischrot lauten. So soll das Justiz- und Sicherheits-Departement erklären, auf welcher Grundlage der Einsatz von Gummischrot an der Gegen-Demonstration erfolgte. Von Wartburg will auch wissen, was in Zukunft unternommen werde, um solche Verletzungen zu vermeiden.

SP-Grossrätin Toya Krummenacher, die gemäss eigenen Angaben eine der verletzten Personen betreute, geht es bei ihrer Interpellation in erster Linie um den Einsatz der Rettungskräfte. Der Verletzte habe unnötig lange auf einen Rettungswagen und die medizinische Versorgung warten müssen. Krummenacher will wissen, ob dies grundsätzlich den Abläufen für eine Rettung während Demonstrationen entspreche.

Für SVP-Grossrat Beat Schaller stehen hingegen die Kosten im Vordergrund, die aus der unbewilligten Gegen-Demonstration entstanden sind. So möchte er von der Regierung wissen, wie die beteiligten Personen identifiziert werden und ob diese strafrechtlich und finanziell zur Verantwortung gezogen werden könnten.

Erblindung wegen Gummischrot

Zu einem schweren Vorfall beim Einsatz von Gummischrot war es im April 2016 bei Ausschreitungen nach einem Fussball-Spiel im St.Jakob-Park gekommen. Damals traf ein aus 8 Metern abgefeuertes Gummigeschoss einen Mann im Gesicht und verletzte ihn derart schwer, dass er in der Folge auf einem Auge erblindete. Das Verfahren gegen den Polizisten, der den Schuss abgeben hatte, wurde eingestellt.

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