Das Bistum Chur ermuntert Personen, die durch das Gebaren des ehemaligen Pfarrers in Küssnacht SZ finanziell geschädigt worden sind, Meldung zu erstatten. Es richtet dazu bei einem Luzerner Anwalt eine Meldestelle ein. Um Klarheit in der Sache zu erhalten, erstattet es zudem gegen den Kirchenmann Strafanzeige. Es seien mutmasslich auch Pfarreigelder betroffen, teilte es mit. Nur mit einer Strafanzeige könne Klarheit über das Ausmass geschaffen werden.
Der Pfarrer, der viele Jahre in Küssnacht tätig war, war im Juni von seinem Amt zurückgetreten. Grund dafür waren die Schulden, die er wegen seiner Spielsucht angehäuft hatte. Der Pfarrer hatte sich bei Gläubigen Geld ausgeliehen.
Wie sein Anwalt und das Bistum am Dienstag übereinstimmend mitteilten, beläuft sich der Schuldenberg auf 2,16 Millionen Franken. Bisher haben sich 58 Gläubiger gemeldet.