In Ormalingen gibt ein Wandbild zu reden. Das Bild des Baselbieter Künstlers Walter Eglin ziert die Fassade der Turnhalle. Diese soll abgerissen werden und mit ihr auch das Wandbild. Gegen diese Pläne gibt es jedoch seit Wochen Widerstand.
An vorderster Front kämpft Walter Eglins Sohn Toni, der Unterstützung von Menschen aus dem ganzen Kanton bekommt. Nun geht dieser Streit in eine nächste Runde: Toni Eglin droht der Gemeinde mit rechtlichen Schritten, sollte diese an ihren Plänen festhalten und das Wandbild abreissen. «Das Sgraffito fällt unter das Urheberrecht», sagt Toni Eglin. Das gelte 70 Jahre und sei vererbbar, also sei er der rechtmässige Besitzer des Wandgemäldes. Er kämpfe darum weiter und gebe nicht auf.
Kunstwerk oder Teil des Bauwerks?
Der Zürcher Rechtsanwalt Bruno Glaus ist auf Kunstrecht spezialisiert und relativiert Eglins Aussage: «Wenn das Bild direkt in das Gebäude geritzt wurde, gehört es zum Bau». Deshalb sei es nicht - wie zum Beispiel eine Skulptur - ein frei bewegliches Kunstwerk. Deshalb dürfe der Liegenschaftsbesitzer das Gebäude abreissen lassen und müsse das Kunstwerk nicht erhalten. Es bestehe auch kein Rückgaberecht, wie beispielsweise bei beweglicher Kunst am Bau. Der Künstler oder seine Erben hätten einzig das Recht, das Kunstwerk zu dokumentieren. «Das heisst, sie müssen die Möglichkeit haben, das Kunstwerk zu fotografieren bevor es verschwindet.»
Toni Eglin will diese Aussagen nicht kommentieren. «Wir möchten nochmals mit der Gemeinde zusammensitzen.» Seine Unterstützer hätten 20'000 Franken gesammelt, mit denen sie sich an einer Rettung beteiligen möchten, zum Beispiel durch Herausschneiden des Sgraffitos.