Das Mittel der Kurzarbeit war in der Corona-Krise ein wirksames Instrument, um Massenentlassungen zu verhindern. Möglich war dies dank eines vereinfachten Verfahrens beim Beantragen von Kurzarbeit-Geldern. Die Behörden hätten den grossen Ansturm an Gesuchen sonst nicht bewältigen können. Doch ab September läuft dieses vereinfachte Verfahren aus – und das bereitet den verantwortlichen Behörden Kopfzerbrechen.
Achtmal grösserer Aufwand befürchtet
«Für ein normales Gesuch ist der Aufwand rund achtmal grösser als bei einem vereinfachten Verfahren. Wir müssen alles sehr detailliert dokumentieren», sagt Roman Zaugg, stellvertretender Leiter des Kantonalen Amts für Industrie, Gewerbe und Arbeit des Kantons Baselland (Kiga).
Zaugg rechnet zwar mit einem weiteren Rückgang bei den Gesuchen, trotzdem sei ein enormer Mehraufwand zu erwarten: «Wenn wir ins Normalverfahren zurückkehren, müssen wir 30 bis 40 neue Mitarbeitende einstellen.» Auf kurze Frist sei dies aber nicht umsetzbar. Es drohe daher, dass es bei der Bearbeitung der Anträge zu grossen Verzögerungen kommt. Dies wiederum könnte zu finanziellen Engpässen bei Unternehmen führen. Am Schluss könnte genau das eintreten, was man eigentlich verhindern möchte: Firmen könnten gezwungen sein, Mitarbeitende zu entlassen, weil sie zu lange auf die Kurzarbeits-Entschädigung warten müssen.
Brief an Bundesrat
Das Problem hat auch der Basler Wirtschaftsdirektor Christoph Brutschin erkannt. Als Präsident der Konferenz der Volkswirtschaftsdirektoren setzt er sich beim Bundesrat dafür ein, dass das vereinfachte Regime verlängert wird. «Es droht ein grosser Stau bei der Bearbeitung der Anträge. Die Firmen würden die Auszahlungen entsprechend später erhalten.» Dieses Anliegen hat Brutschin per Brief beim Bundesrat deponiert.
Der Bundesrat möchte am Mittwoch entscheiden, ob das vereinfachte Verfahren verlängert wird.