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Luzerner Kantonsgericht 18 Jahre Gefängnis für «Ehrenmord»

Eine mildere Strafe für die Tötung seiner Ehefrau hat das Luzerner Kantonsgericht einem Mann im Krienser «Ehrenmord»-Prozess zugestanden. Zwar taxierte auch die zweite Instanz die Tat als Mord, reduziert die Freiheitsstrafe aber um zwei Jahre.

Der heute 43-Jährige soll 18 Jahre ins Gefängnis. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Arrangierte Ehe

Der Täter besuchte 2014 seine Ehefrau in Kriens und tötete sie mit einem Messer.

Das Paar – es handelte sich um Cousins aus Syrien – war in einer arrangierten Hochzeit verheiratet worden. Die Frau wollte sich von ihm trennen, weil sie einen Freund hatte.

Druck der Onkel

Er sei wegen seiner untreuen Gattin unter dem Druck der Familie gestanden, sagte der Beschuldigte. Vor allem zwei Onkel hätten ihn bedrängt, die Ehre der Familie wieder herzustellen.

Das Kriminalgericht hatte den Beschuldigten in erster Instanz wegen Mordes zu einer Freiheitsstrafe von 20 Jahren verurteilt.

Die Verteidigung verlangte maximal sieben Jahre Haft wegen Totschlags. Zur Begründung gab sie an, der Beschuldigte habe unter dem Druck der Familie eine Affekttat begangen.

Das Urteil kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.

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