Bislang wurden für die rund 80 Plätze auf dem Luzerner Wochenmarkt Jahresbewilligungen erteilt. Wer bereits eine Bewilligung hatte, erhielt sie in der Regel auch für das nächste Jahr.
Neue Interessierte hatten es schwer, einen der begehrten Standplätze zu erhalten. Aufgrund einer Beschwerde hat nach dem Kantonsgericht 2012 auch das Bundesgericht entschieden, dass diese Praxis geändert werden muss.
In fünf Jahren neue Ausschreibung
Neu werden die Wochenmarktplätze öffentlich ausgeschrieben. Dabei werden alle Bewerbungen von bisherigen Standbetreiberinnen und -betreibern wie auch von neuen Interessierten aufgrund derselben Kriterien bewertet. Die Standplätze gehen an diejenigen, welche diese am besten erfüllen.
Ende Mai werden Interessierte erstmals detailliert über den Kriterienkatalog sowie das Gesuchsformular informiert. Die Bewerbungsfrist dauert ab dann bis Ende August. Voraussichtlich bis Anfang 2018 sollen die Zu- und Absagen vorliegen. Wer den Zuschlag erhält, kann seine Produkte ab 1. Januar 2019 für mindestens fünf Jahre am Wochenmarkt anbieten.
Da Luzern die erste Stadt der Schweiz ist, welche die Stände so vergibt, fehlen Erfahrungswerte. Deshalb wurde das Verfahren mit Fachexperten erarbeitet.