Der Kanton Bern behält mindestens 51 Prozent der Aktien am Energiekonzern BKW AG. Diese Mehrheitsbeteiligung hat das Kantonsparlament am Donnerstag im neuen BKW-Gesetz verankert. Ein Antrag für eine Bandbreite von 34 bis 60 Prozent scheiterte klar.
FDP, BDP und EDU wollten der Regierung mit der tieferen Quote mehr Flexibilität geben, um das mit der «sehr grossen Beteiligung» verbundene Klumpenrisiko zu vermindern. Eine Allianz von SVP, SP und Grünen hielt aber grundsätzlich an der Mehrheitsbeteiligung fest.
Es ist wichtig, dass die BKW Eigentümerin ist von versorgungsnotwendigen Infrastrukturen.
Es sei problematisch, wenn der Kanton die Beteiligung abgeben könne, so SVP-Grossrat Rahpael Lanz. Nur mit einer Mehrheitsbeteiligung könne verhindert werden, dass ausländische Investoren die Hand auf Infrastrukturen legen könnten.
Heute hält der Kanton rund 52 Prozent an Kapital und Stimmen am Energieunternehmen. Das Gesetz ändere nichts an dieser Beteiligung, erklärte Regierungsrätin Barbara Egger (SP). Es sei weder ein Kauf noch ein Verkauf von Aktien geplant. Nötig wurde das BKW-Gesetz, weil die Kantonsverfassung vorschreibt, dass wichtige Beteiligungen des Kantons gesetzlich geregelt werden müssen.