Das Urteil des Zürcher Obergerichtes:
- 15 Jahre Freiheitsstrafe für die ehemalige Angestellte des Alterszentrums.
- 10,5 Jahre Freiheitsstrafe für die Mittäterin.
- Der Staatsanwalt ist zufrieden.
- Der Verteidiger der Hauptanklagten will vor Bundesgericht.
Das Bezirksgericht Horgen hatte die beiden Frauen im November 2015 wegen Raubmords zu 13 beziehungsweise 10,5 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Die ehemalige Angestellte des Pflegzentrums hat danach Berufung eingelegt und einen Freispruch verlangt. Auch der Staatsanwalt war nicht zufrieden mit dem Urteil, er fand es zu mild. Vor dem Zürcher Obergericht erzielte er nun einen Teilerfolg: dieses erhöhte das Strafmass für die Haupttäterin von 13 auf 15 Jahre Freiheitsstrafe.
88-Jährige erstickt und beraubt
Vor Gericht standen eine heute 31-jährige Gesundheits-Fachfrau und eine 26-jährige Kioskverkäuferin. Gemäss Urteil des Horgener Bezirksgerichtes haben sie am 10. November 2013 in einer Wohnung des Alterszentrums Kilchberg eine 88-jährige Bewohnerin im Bett erstickt und sie dann ausgeraubt.
Drahtzieherin war gemäss Bezirksgericht die ältere der beiden damaligen Freundinnen. Sie hatte als Nachtwache im Alterszentrum gearbeitet. Zu Beginn der Untersuchung hatte sie die Tat gestanden. Nach ein paar Monaten aber widerrief sie alles und behauptete, sie habe mit der ganzen Geschichte nichts zu tun gehabt.
Anders die damalige Freundin, eine Kioskverkäuferin. Sie gestand ihr Mitwirken bei der Tat ein, akzeptierte das Urteil des Bezirksgerichts und hatte bereits vor dem erstinstanzlichen Prozess den vorzeitigen Stravollzug angetreten.
Von Einsicht und Reue kann keine Rede sein.
Das Zürcher Obergericht bezeichnete die Tat in seinem Urteil als «völlig sinnlos». Für das Gericht war klar: Was die beiden Frauen taten war ein Raubmord. Das Bezirksgericht hatte das Strafmass noch reduziert, weil die Haupttäterin ursprünglich gestanden hatte. Das Obergericht sah es anders: «ein widerrufenes Geständnis ist kein Geständnis», sagte der vorsitzende Richter. Die Frau zeige keine Reue.
Die Staatsanwaltschaft ist mit dem Urteil zufrieden. «Wir ziehen es nicht weiter», sagt Staatsanwalt Matthias Stammbach auf Anfrage des «Regionaljournals Zürich Schaffhausen». Anders der Verteidiger der Hauptangeklagten. Er hatte einen Freispruch gefordert und sagte der Nachrichtenagentur sda: «Die Wahrscheinlichkeit ist gross», dass er ans Bundesgericht gelange.