Es war ein brutaler Fall, den die drei Richter beurteilen mussten. Ein Somalier hatte in Balsthal vor vier Jahren einen Landsmann mit 43 Messerstichen niedergestochen und getötet.
Die Richter in Balsthal verurteilten den Mann wegen Mordes zu 14 Jahren Gefängnis. Die Tat sei äusserst brutal gewesen, so die Richter. Eine Strafe von 18 Jahren Gefängnis wäre eigentlich angemessen. Allerdings kürzte das Gericht die Strafe, weil der Täter nur vermindert schuldfähig war.
Ein psychiatrisches Gutachten hatte bei dem Mann zur Zeit der Tat eine Vorstufe zur Schizophrenie diagnostiziert. Heute ist der Mann schwer psychisch krank und leidet an Schizophrenie. Er muss deshalb seine Strafe nicht im Gefängnis absitzen, sondern kommt für mindestens fünf Jahre in eine geschlossene Anstalt, wo er eine Therapie erhalten wird.
Die beiden Somalier hatten sich vor Jahren in der gemeinsamen Wohnung in Balsthal gestritten. Weshalb, wurde während des Prozesses nicht klar. Während des Streits griff der Täter zu einem Küchenmesser und stach auf seinen Mitbewohner ein. Selbst als das Opfer versuchte, durch das Fenster zu flüchten, stach der Täter weiter auf das Opfer ein.
Nach der Tat flüchtete der Mann nach Österreich, wurde dort aber einige Tage später gefasst und an die Schweiz ausgeliefert.