Mordfall Rupperswil - Aargau lässt Ermittlungskosten des Bundes gerichtlich abklären
Mit der Fahndung nach dem Vierfachmörder von Rupperswil muss sich auch das Bundesverwaltungsgericht befassen. Es geht dabei um eine Rechnung von rund 800'000 Franken, die der Bund dem Kanton Aargau für 48 Antennensuchläufe gestellt hat.
Nach Ansicht des Aargauer Departements Volkswirtschaft und Inneres (DVI) entspricht der vom Bund in Rechnung gestellte Betrag nicht der anwendbaren Gebührenverordnung. Das DVI sei deshalb an das Bundesverwaltungsgericht gelangt, sagte Generalsekretär Hans Peter Fricker. Er bestätigte einen Bericht der «Aargauer Zeitung».
Nach der
brutalen Bluttat
im Dezember 2015 hatten die Ermittler auch auf technisch modernste Methoden gesetzt, um dem Täter auf die Spur zu kommen: So wurden etwa 30'000 Handynummern überprüft.
Mit Hilfe von 48 Antennensuchläufen fanden die Ermittler heraus, welche Handynummern zum Tatzeitpunkt an den Antennen in der Region eingewählt waren.
800'000 Franken stellte der Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr (ÜPF) der Aargauer Justiz für die Antennensuchläufe in Rechnung.
Die unabhängige Stabstelle im eidgenössischen Departement von Bundesrätin Simonetta Sommaruga koordiniert die Überwachungsmassnahmen der kantonalen Strafbehörden mit den Netzbetreibern.
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