- Die Kantonsregierung teilt die Bedenken der Gemeindebehörden von Moutier nicht, dass es zu illegaler Stimmungsmache am Spital Moutier gekommen sei.
- Sie mahnt die Behörden von Moutier zur Sachlichkeit. Die Gemeindebehörden hätten die Pflicht, sorgfältig und zurückhaltend zu informieren im Abstimmungsprozess.
- Für Äusserungen von Privatpersonen hingegen würden nicht dieselben Kriterien gelten. Die Angestellten des Spitals hätten daher das Recht, ihre persönliche Meinung zu äussern .
- Die Gemeindebehörden von Moutier hatten beklagt, dass das Kader des Spitals Druck auf das Personal ausübe: Bei einem Kantonswechsel müsse das Spital schliessen.
Der Regierungsrat äusserte Verständnis dafür, dass die Angestellten des Spitals befürchteten, dass sich Veränderungen negativ auswirken könnten. Nachvollziehbar sei auch, dass Patienten Fragen zur Zukunft des Spitals stellten.
Abstimmung im Juni
Die Abstimmung
In seiner Antwort an die Gemeindebehörden von Moutier betont der Regierungsrat, der Austausch im Zusammenhang mit der Abstimmung müsse korrekt und ohne ungesetzliche Beeinflussung stattfinden.
Die Stimmberechtigten von Moutier entscheiden am 18. Juni über einen allfälligen Wechsel des Städtchens vom Kanton Bern zum Kanton Jura.