Beim Iraner handelt es sich um einen anerkannten Flüchtling, der seit bald 30 Jahren in der Gemeinde Trimmis wohnt. In dem am Montag publizierten Urteil des Bundesgerichts heisst es, dass die Nichteinbürgerung auf zum Teil nachgeschobenen und sachfremden Gründen beruhe.
So kritisierten die Teilnehmer der Bürgergemeinde-Versammlung im November 2016 vor allem, dass der Iraner zuvor ans Bundesgericht gelangt war. Dies deshalb, weil man ihn im ersten Anlauf nicht eingebürgert hatte.
Die Richter in Lausanne halten in ihrem Urteil fest, dass offenbar diese für die konkrete Einbürgerung sachfremde Diskussion zur Ablehnung des Gesuchs des Iraners geführt habe.