- Ignaz Walker sitzt im Kanton Luzern seit drei Wochen in Untersuchungshaft . Laut Luzerner Staatsanwaltschaft ist dies für die Abklärungen und wegen möglicher Verdunklungsgefahr nötig. Es bestehe aber kein Zusammenhang mit dem Urner Justizfall.
- Der Urner Justizfall ist juristisch noch nicht abgeschlossen . Der Fall liegt vor Bundesgericht. Wann das Urteil kommt, das ist noch offen.
- Ignaz Walker war seit Herbst 2015 auf freiem Fuss . Vor einem Jahr hat ihn das Urner Obergericht teilweise freigesprochen und das Urteil von 15 Jahren auf 28 Monate reduziert.
- Vorgängig sass Ignaz Walker über vier Jahre in Sicherheitshaft . Er hatte nach dem Urteil des Urner Obergerichts weder Auflagen, noch Bewährungshilfe.
- Strafvollzugsexperte Benjamin Brägger spricht von einem Problem im System und einem aussergewöhnlichen Fall. Im Gegensatz zur raschen Entlassung aus der langen Sicherheitshaft werde im normalen Strafvollzug jemand gut und schrittweise auf die Freiheit vorbereitet.
Das ausführliche Gespräch mit dem Strafvollzugsexperten Benjamin Brägger, Sekretär des Strafvollzugkonkordats der Nordwest- und Innerschweiz, ist als Audio verfügbar:
Fall Ignaz Walker
Regionaljournal Zentralschweiz, 17:30 Uhr