Seit Juli 2017 operiert der Kanton Luzern mit der Liste, welche festlegt, bei welchen Eingriffen die Patientinnen und Patienten wieder nach Hause müssen – ohne Übernachtung im Spital. Dieser Wechsel habe in den ersten Monaten gut funktioniert, so die erste Bilanz der Zuständigen beim Gesundheits- und Sozialdepartement des Kantons Luzern.
Wir haben gute Rückmeldungen von den Spitälern erhalten. Es ist jedoch noch zu früh um abzuschätzen, was es finanziell bringt.
Mit einer solchen Liste arbeiten verschiedene Kantone. Dabei setzen sich Luzern und Zürich für eine schweizweite Lösung ein und haben in einem ersten Schritt ihre kantonalen Listen koordiniert und angepasst. In gewissen Punkten hätten sich die beiden Listen voneinander unterschieden – nun haben sich Vertreter der beiden Kantone noch einmal zusammengesetzt und sie bereinigt sowie vereinheitlicht. Die gemeinsame Liste der ambulant durchzuführenden Behandlungen und Untersuchungen wird auf Januar 2018 in Kraft gesetzt, wie die beiden Gesundheitsdirektionen am Donnerstag mitteilten.
Neu Eingriffe aus 16 Bereichen
Auf der Luzerner Liste seien nun zusätzliche Eingriffe in den Bereichen Gynäkologie, aber auch im Bereich der Hals-Nasen-Ohren-Medizin. «Wir möchten verhindern, dass jeder Kanton eine eigene Liste machen muss», erklärt Christos Pouskoulas, Leiter Gesundheitsversorgung des Kantons Luzern.
Die unterschiedlichen Listen seien aufgrund verschiedener regionaler Gegebenheiten zustande gekommen – und nicht weil bei gewissen Eingriffen bestritten sei, ob diese ambulant durchgeführt werden könnten. Auf der gemeinsamen Liste der Kantone Zürich und Luzern sind nun Eingriffe in insgesamt 16 Bereichen festgehalten, bei welchen das Prinzip «ambulant vor stationär» gelte.