Wenn eine Forscherin einen Tierversuch machen will, muss sie ein Gesuch stellen. Als erste Instanz behandelt die Tierversuchskommission dieses Gesuch und gibt eine Empfehlung an das Veterinäramt ab.
Die Kommission besteht aus elf Mitgliedern. Das Gesetz schreibt vor, dass drei von ihnen Vertreter des Tierschutzes sein müssen, und dass Uni und ETH «angemessen» in der Kommission vertreten sein müssen.
3 x Tierschutz gegen 7 x Forschung
Vanessa Gerritsen von der Stiftung «Tier im Recht» findet, die Interessen seien nicht gleichmässig verteilt. Drei Vertreter des Tierschutzes stünden sieben Mitgliedern aus der Forschung gegenüber. Sie fordert nun mehr Unabhängige in der Kommission.
Die Interessen in der Kommission sind ungleichmässig verteilt.
Die Mitglieder der Tierversuchskommission werden vom Regierungsrat auf Empfehlung des Veterinäramtes bestimmt. Regula Vogel vom Zürcher Veterinäramt erklärt, es handle sich nicht um eine Personenwahl. Der Regierungsrat wähle Personen und keine Interessenvertreter. Ausserdem sei eine Änderung der Zusammensetzung der Kommission zurzeit kein Thema, die Mitglieder seien für vier Jahre gewählt.
Der Regierungsrat wählt Personen, keine Interessenvertreter.
Die Stiftung «Tier im Recht» lässt sich davon nicht entmutigen. Sie versucht nun, Kantonsräte von ihrem Vorschlag zu überzeugen und so eine Änderung der Zusammensetzung der Tierversuchskommission zu erwirken.