Die Finanzkontrolle untersuchte die Zeit von 2004 bis 2013. Dabei stellte sie bei zehn Kantonsangestellten Unregelmässigkeiten fest. Die einzelnen Beträge, die nicht korrekt deklariert wurden, bewegen sich zwischen 400 und knapp 20'000 Franken. Alles in allem wurden so 67'000 Franken unrechtmässig abgerechnet.
Die Basler Honorar-Affäre
Kanton prüft Rückforderung
Die Finanzkontrolle machte rund 130 Nachfragen bei Organisationen, Institutionen, Firmen und Vereinen. Daraus ergaben sich über 50 Einzelprüfungen, in zehn Fällen erkannte die Finanzkontrolle Handlungsbedarf. Zu den einzelnen Fällen gibt der Kanton keine Auskunft. Barbara Schüpbach, Basler Staatsschreiberin, sagt aber, dass es sich in den meisten Fällen um Kadermitarbeitende handle: «Das sind Leute, die Verantwortung tragen und deshalb in Gremien wie zum Beispiel Verwaltungsräte gewählt werden.» Der Regierungsrat prüft nun die Rückforderung der Beträge. Zudem leitet er Massnahmen ein, um die Empfehlungen der Finanzkontrolle umzusetzen.
Die Finanzkontrolle hatte die Abrechnungen im Auftrag der Basler Regierung untersucht. Auslöser war die Selbstdeklaration von Gesundheitsdirektor Carlo Conti Anfang 2014. In der Folge untersuchte die Finanzkontrolle die Abrechnung der amtierenden und ehemaligen Regierungsmitglieder seit 2004.