Wer heute in Zürich und Winterthur mit weniger als zehn Gramm Cannabis von der Polizei erwischt wird, erhält eine Busse von 100 Franken. Wird die Busse innert 30 Tagen nicht bezahlt, schaltet sich das Stadtrichteramt ein.
Dies ändert sich nun. Die Stadtrichterämter Zürich und Winterthur hätten beschlossen, solche Verfahren in Zukunft einzustellen oder nicht an die Hand zu nehmen, sagt Katharina Graf, leitende Zürcher Stadtrichterin, gegenüber dem «Tagesanzeiger».
Der Grund dafür ist offenbar ein Urteil des Bundesgerichts. Das Gericht urteilte, dass ein Mann in Basel mit 0,5 Gramm Marihuana und 0,1 Gramm Haschisch zu Unrecht gebüsst worden ist. Weil der Mann nicht beim Konsum erwischt wurde, liege «eine straflose Vorbereitungshandlung» vor, urteilte das Gericht.
Der Entscheid des Gerichts hat uns überrascht.
Die Stadtpolizei Zürich sei vom Urteil des Bundesgerichts überrascht worden, sagt Mediensprecher Marco Cortesi. Alle involvierten Stellen hätten sich deshalb am Nachmittag zu einer Sitzung getroffen. Der Entscheid des Gerichts habe viele Fragen aufgeworfen. «Wir möchten, dass alle Polizisten und auch die Leute auf der Strasse genau wissen, wie sie sich verhalten müssen.»