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Neues Energiegesetz Aargauer Regierung will beim Energiesparen nichts überstürzen

  • Die Aargauer Regierung hat die Botschaft für die zweite Lesung des neuen Energiegesetzes an das Kantonsparlament geschickt.
  • Sie geht vorsichtig um mit den Prüfungsaufträgen aus der ersten Lesung.
  • So sollen nach Ansicht der Regierung Ölheizungen noch eine ganze Weile erlaubt bleiben.

Mit dem Energiegesetz will die Regierung den Aargau fit machen für die Energiewende. Der Kanton soll die Mustervorschriften im Energiebereich mehr oder weniger übernehmen.

Aber er hat selber natürlich noch einen gewissen Spielraum. Die Regierung ging das Energiegesetz aber vorsichtig an, denn sie wollte nicht Schiffbruch erleiden wie zum Beispiel der Regierungsrat des Kantons Solothurn.

Deshalb achtete die Aargauer Regierung darauf, das Fuder nicht zu überladen. Und sie sondierte im Vorfeld der ersten Beratung die Stimmung in der Energiebranche. Das Gesetz, das sie dann in den Grossen Rat brachte, sollte mehrheitsfähig sein.

Tatsächlich brachte die Regierung das Gesetz mit einer deutlichen Mehrheit durch. Aber der Rat vertagte die definitive Verabschiedung auf die zweite Lesung, indem er noch etliche Prüfungsanträge überwies.

Zu wenig Geld für Sanierungen

Die Regierung hat nun geprüft. Und ihr Fazit: Das Gesetz soll mehr oder weniger so bleiben, wie es in der ersten Lesung schon verabschiedet worden ist. Beim Reizthema Ölheizungen sagt die Regierung, dass diese nicht so schnell verboten werden sollen, wie das einige Ratsmitglieder gerne hätten.

Auch dem Vorschlag, Häuser besser zu isolieren bis ins Jahr 2050, erteilt die Regierung eine Absage. Die Prüfung habe ergeben, dass man 90'000 Gebäude isolieren müsste. So viel Geld könne man gar nicht bereitstellen.

Holz wird gut genutzt

Die Regierung musste auch prüfen, ob man noch andere Energiearten vermehrt einsetzen könnte, zum Beispiel Holz zum Heizen. Sie sagt nun, der Wald werde schon gut genutzt, das Potenzial sei begrenzt.

Die Frage ist nun, wie das Parlament auf die Prüfung seiner Prüfungsanträge reagiert. Wenn das Gesetz auf der einen Seite als zu wenig griffig angesehen wird, und wenn das Gesetz auf der anderen Seite als zu interventionistisch oder bürokratisch ankommt, könnte es bachab gehen. Ein Szenario, vor dem die Regierung grosse Angst hat.

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