In erster Lesung im Januar packte der bernische Grosse Rat eine «Lex Fahrende» ins neue Polizeigesetz. Fahrende sollen demnach weg gewiesen werden können, wenn sie ohne Bewilligung auf einem Gelände verweilen. Mit der Gesetzesbestimmung könne der Druck erhöht werden, dass die ungebetenen Gäste rasch weiterzögen, befand eine Parlamentsmehrheit.
Eine Minderheit und Polizeidirektor Hans-Jürg Käser (FDP) sahen dies anders. Polizeiliche Räumungen seien so aufwändig wie sinnlos, solange der Kanton insbesondere ausländischen Fahrenden keine regulären Haltemöglichkeiten bieten könne.
Um diese Frage näher anzuschauen, wies das Parlament den Gesetzesartikel zurück in die Sicherheitskommission. Diese schlug Anfang Februar vor, dass die Polizei illegal campierende Leute künftig nur dann wegweisen kann, wenn für diese Menschen ein Transitplatz vorhanden ist.
Weiter beantragt die Kommission, dass Wegweisungen illegal Campierender schriftlich vor Ort verfügt werden müssen. Die Kantonspolizei soll dann das Gelände räumen können, aber nicht müssen, wenn die Camper nicht innerhalb von 24 Stunden gegangen sind. Mit der vorgesehenen «kann»-Formulierung hat die Polizei gemäss Kommission Handlungsspielraum.
Ungleichbehandlung von Fahrenden
Die Sicherheitskommission schlage eine durchaus pragmatische Lösung vor, räumt der Regierungsrat ein. Allerdings bleibe auch damit ein grundlegendes rechtliches Problem bestehen. Der Artikel richte sich nämlich gegen eine Verhaltensform, also das Campieren, und gegen eine Personengruppe, also gegen Fahrende, und schaffe damit eine Ungleichbehandlung.
Die «Lex Fahrende» ist die Antwort der Politik auf den Konflikt in Wileroltigen. Fahrende Roma hatten sich im Sommer 2017 neben der Autobahn niedergelassen, die Bevölkerung wehrte sich dagegen.