Das Urteil des Bundesgerichts vom letzten Jahr hatte es in sich. Die Hälfte der Sitze im Bündner Parlament wurden bis dato verfassungswidrig besetzt. Das Bündner Wahlsystem sei zum Teil mangelhaft.
Mit dem Urteil aus Lausanne wurde der Kanton gezwungen, sein Wahlsystem anzupassen. Nun macht die Regierung Vorschläge, wie das Parlament künftig gewählt werden soll. Dabei stützt sie sich auf ein externes Gutachten von Staatsrechtler Andreas Glaser vom Zentrum für Demokratie in Aarau.
In den Augen der Regierung kämen drei Varianten in Frage, wobei eine bevorzugt wird:
- Es würde wie bis anhin im Majorz gewählt. Die Wahlkreise, die für dieses System laut Bundesgericht zu gross seien, würden dabei in kleinere unterteilt (z. B. Chur oder das Oberengadin).
- Eine Mischform von Majorz und Proporz. In den meisten Wahlkreisen würde das Mehrheitsverfahren (Majorz) angewandt. Einzig in Chur und dem Kreis Fünf Dörfer käme das Verhältniswahlrecht (Proporz) zum Einsatz.
- Favorisiert wird von der Bündner Regierung der Doppelproporz. Dabei würden die Wahlkreise bestehen bleiben. Mehrere Kantone kennen dieses Verfahren bereits, darunter Zürich, Schaffhausen und Aargau.
Das Bündner Wahlsystem hat in den letzten Jahrzehnten immer wieder für Diskussionen gesorgt. Mehrere Male wurde auch an der Urne über einen Systemwechsel abgestimmt. Heute werden die 120 Grossrätinnen und Grossräte in 39 Wahlkreisen nach dem Majorzsystem gewählt.