Zuvor diskutierte der Obwaldner Kantonsrat noch, ob er das Budget überhaupt beraten sollte. Die Mehrheit befand: Drei Wochen ohne Budget seien genug. Der Kanton befinde sich in einer Notsituation, lautete der Tenor am Donnerstag im Rat.
Anderer Meinung waren vereinzelt Vertreter der Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission (GRPK). Sie plädierten dafür, das Geschäft auf die Juni-Sitzung zu verschieben. Der Grund: Gegen das Finanzhaushaltsgesetz wurde das Referendum ergriffen - erst im Mai kommt dieses vors Volk. Wird es angenommen, wäre dann das Budget nicht mehr gesetzeskonform.
Doch ein erneutes Abtraktandieren kam für die Ratsmehrheit nicht in Frage. Das Referendum ändere nichts am Budget, sagte Cornelia Kaufmann (CVP). Ein Aufschub bedeute unnötigen Verschleiss von Kapazitäten und grosse Verunsicherung der Verwaltung sowie einen volkswirtschaftlichen und einen Image-Schaden für den Kanton.
Im Normalfall wäre ein Aussetzen der Schuldenbremse ein «No-Go» für ihre Partei, sagte SVP-Sprecherin Monika Rüegger. «Der Kanton ist aber nicht im Normalzustand». Das Budget sei daher als Übergangsbudget zu betrachten.
«Wahl zwischen Not und Elend»
Kritik an der Regierung äusserte die CSP, zumal bereits 2018 von einem Übergangsbudget die Rede gewesen sei. Doch auch die Christlichsozialen seien gegen einen weiteren Aufschub und im aktuellen Fall der Meinung, dass der Zweck die Mittel heilige.
FDP-Sprecher Christian Limacher sagte, man habe die Auswahl zwischen Not und Elend. Max Rötheli (SP) forderte, der Kantonsrat müsse nun Verantwortung übernehmen. In einer Notsituation seien pragmatische Lösungen angezeigt.
Regierung sorgt sich um Bundesgelder
Fünf Monate statt drei Wochen ohne Budget seien zu viel, sagte Landammann Christoph Amstad. Es seien 11 Millionen Franken blockiert, etwa im Bereich der Naturgefahrenabwehr. «Bundesgelder könnten verfallen», warnte Amstad. Ausnahmsweise könne der Rat auch einem nicht gesetzeskonformen Budget zustimmen, forderte er.
Finanzdirektorin Maya Büchi-Kaiser erklärte, dass ein Ja zum Referendum am Geldfluss keine Änderung bedeute, ausgegebene Gelder müssten nicht zurückerstattet werden. Es hätte lediglich Auswirkungen auf die Abschreibungen und Abschreibungssätze. Gegen den Ratsentscheid könne kein Rechtsmittel eingelegt werden.
Schliesslich beriet der Rat das Budget und genehmigte es mit 38 zu 2 Stimmen.