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Öffentlichkeitsfahndung Fünf weitere Personen nach Kundgebung in Basel identifiziert

Das ist der Ergebnis des Internet-Prangers, mit welchem die Basler Staatsanwaltschaft zwanzig mutmassliche Randalierer suchte.

Am Ursprung der jüngsten Öffentlichkeitsfahndung stand eine bewilligte Kundgebung von Rechtsextremisten in Basel, welche am 24. November 2018 einen unbewilligten Gegenprotest ausgelöst hatte. Vereinzelt flogen bei der Gegen-Demo Gegenstände, die Polizei setzte Gummischrot ein. Zwei Polizisten und fünf Teilnehmer der bewilligten Demonstration waren damals verletzt worden. Es kam zudem zu diversen Sachbeschädigungen.

Die Basler Staatsanwaltschaft konnte im Nachgang an diese Ereignisse 35 Erwachsene und zwei Jugendliche ermitteln, welchen Straftaten vorgehalten werden. Die Staatsanwaltschaft hat in der Folge verschiedene Verfahren eingeleitet, unter anderem wegen Verdachts des Angriffs, des Landfriedensbruchs, der Körperverletzung und der Rassendiskriminierung.

Fünf Personen zusätzlich ermittelt

Im November dann leitete die Staatsanwaltschaft eine Öffentlichkeitsfahndung ein, weil zwanzig weitere Tatverdächtige nicht identifiziert werden konnten. So wurden in einem letzten Schritt die Fotos der mutmasslichen Täter vollumfänglich veröffentlicht. Im Rahmen dieser Fahndung seien bis heute Montag fünf Personen ermittelt worden. Drei Personen hätten sich selber gemeldet, zwei weitere Tatverdächtige hätten aufgrund von Hinweisen Dritter identifiziert werden können.

Die Fotos der gesuchten Personen sind laut Mitteilung inzwischen von der Website der Staatsanwaltschaft entfernt worden. Weitere Hinweise sind weiterhin in Abklärung und die Fahndung nach der mutmasslichen Täterschaft wird weitergeführt.

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