Internationales Recht steht über nationalem Recht. Und weil der Bodensee ein internationales Gewässer ist, gilt auf ihm als oberstes Gebot die internationale «Verordnung über die Schifffahrt auf dem Bodensee». Darin ist klar geregelt: Der Grenzwert für Alkohol im Blut liegt für alle, die mit einem Fahrzeug unterwegs sind, bei 0,8 Promille.
Auch wenn der Bund sein Gesetz ändert und auf allen Schweizer Seen einen Grenzwert von 0,5 Promille einführt, bleibt derjenige auf dem Bodensee so wie heute. Der Leiter des Schifffahrtsamtes St. Gallen, Kurt Reich, erklärt aber, Alkohol sei sowieso nicht oft ein Problem auf dem Bodensee.