«Aus tiefster Überzeugung sind wir in jedem Fall dagegen, dass unnötige und immer mehr zusätzliche Gesetzesbestimmungen und Verbote erlassen werden», schreibt der Verband Motorboot Schweiz in einer Stellungnahme zur Vernehmlassung. Diese ging am Freitag zu Ende.
Gemäss Jean-Pierre Zingg, Präsident des schweizerischen Motorboot-Verbandes, stellen alkoholisierte Bootsführer auf Schweizer Seen kein Problem dar. Da könne man viele Polizeistellen fragen. Mit der Revision wolle man Probleme lösen, schaffe jedoch nur neue. «Ein Papiertiger wird geboren», so Zingg. Dass die neue Regelung auch für Gummiboote gültig ist, findet er masslos übertrieben.
Nationale Regelung
Zu viel Alkohol am Ruder ist schon heute nicht erlaubt. Allerdings legt das Gesetz keinen Wert fest, sondern verbietet das Führen eines Sport- oder Freizeitschiffes bei Fahrunfähigkeit wegen Alkoholkonsums.
Künftig soll konkret vorgeben werden, dass das Führen ab einem Promillewert von 0,5 nicht mehr erlaubt ist. Ab 0,8 Promille ist der Führerausweis wie im Strassenverkehr automatisch weg.
Die SP unterstützt diese Angleichung – «auch um Rechtssicherheit zu schaffen und einen einfacheren Vollzug durch die Polizeiorgane zu gewährleisten», wie es in einer Mitteilung heisst. FDP, BDP und CVP haben sich zu diesem Thema nicht geäussert.
Die Grenzwerte gelten auch für Personen, die sich an der Führung beteiligen oder sonst an Bord eine Aufgabe erfüllen.
Regel für Gummiboote «unsinnig»
Auch die SVP hält die Einführung von schweizweiten Blutalkoholgrenzen bei der Schifffahrt für wenig sinnvoll – «angesichts des recht überschaubaren Verkehrs auf unseren Seen», heisst es in einer Mitteilung. Es sei unsinnig und übertrieben, die gesamte Besatzung eines Freizeitbootes dem Grenzwert zu unterwerfen, wie das gefordert werde, teilte die Partei mit.
So sind nicht nur Führer von Motorbooten und Segelschiffen betroffen. Als fahrunfähig gilt nämlich gemäss Verordnungstext, wer ein «motorloses Schiff mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille» steuert.
«Das 'motorlose Schiff' ist indessen nicht klar definiert», hält die Vereinigung der Schifffahrtsämter (VKS) fest. Der VKS begrüsst zwar die neuen Bestimmungen über die Fahrunfähigkeit und deren Feststellung. Hier bestehe jedoch die dringende Notwendigkeit einer präzisen Umschreibung», heisst es in einer Mitteilung.
Von Ruderbooten, Gummibooten und anderen in der gleichen Art gehe keine Gefahr für Dritte hervor, hält auch Motorboot Schweiz fest. Dass sie dennoch von den geplanten Vorschriften betroffen seien, stehe in keinem Verhältnis und sei unsinnig.
Nebst den Alkoholgrenzwerten will der Bund mit der Revision der Binnenschifffahrtsverordnung zudem Radar- und Satnav-Geräte als Navigationsinstrumente und den damit verbundenen Zulassungsbestimmungen zulassen. Überdies soll das 2001 eingeführte Kitesurf-Verbot ausserhalb bewilligter Zonen aufgehoben werden.