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Ostschweiz Alkohol-Nulltoleranz bei Seilbahnen

Das Bundesamt für Verkehr möchte eine Revision der Seilbahnverordnung durchführen. Dazu macht sie verschiedene Vorschläge. Einer davon ist die Nulltoleranz bei Alkohol. Für die Ostschweizer Bahnen keine Überraschung. Sie haben diese Regel längst selbst eingeführt.

«Es kam bisher so gut wie nie vor, dass jemand betrunken zur Arbeit kam», sagt Bernhard Fuchs, Betriebsleiter der Seilbahn Ebenalp. «Und wenn, dann wurde die Person nach Hause geschickt. Die Sicherheit der Gäste geht vor.» Er habe dann gleich selbst ausgeholfen und den Fahrdienst übernommen.

Ähnlich klingt es auch bei anderen Ostschweizern Seilbahnen. Eine Nulltoleranz in Sachen Alkohol sei schon lange Standard.

Neben der Alkoholgrenze möchte das Bundesamt für Verkehr zudem ein Vier-Augen-Prinzip bei der sogenannten Seilrechnung einführen. Bei der Seilrechnung wird kontrolliert, ob die Seile ihre Last halten können, auch wenn der Wind bläst oder die Gondel unterschiedlich beladen ist.

Dies sei für seine Bahn kein Problem, sagt Martin Ebneter, Geschäftsführer der Seilbahn Hoher Kasten. «Es würde uns vielleicht etwas mehr kosten. Aber ich denke nicht, dass der Unterschied massiv wäre.» Einige Bahnen wollten sich gegenüber Radio SRF noch nicht zu den Vorschlägen des Bundes äussern, da die Vernehmlassung noch bis Ende September dauert.

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