Die Informationsmassnahmen des Stadtrates würden den Abstimmungskampf in unzulässiger Weise beeinflussen, kritisierte SVP-Politiker Karl Güntzel. Der Kantonsrat kritisierte, dass der Stadtrat neben der herkömmlichen Abstimmungsbroschüre auch andere Informationsmittel einsetzt, etwa einen Trailer, platziert auf der Internetseite der Stadt.
Diese Informationsmassnahmen seien im Lichte der aktuellen Bundesgerichtspraxis nicht zu beanstanden, stellt nun der Kanton als Beschwerdeinstanz fest.