Seit 2013 sind vor Bundesgericht drei Beschwerden gegen die Umfahrung Näfels hängig – vom VCS, dem Verkehrsclub der Schweiz aber auch von Privaten. Die Parteien wehren sich aus verschiedenen Gründen. Es geht um Enteignungen, Lärm, offene Verkehrsfragen aber auch die Frage, ob die Landsgemeinde übergangen wurde.
Finanzierung lange in der Schwebe
Zu den Beschwerden selber sagt das Bundesgericht in seiner Verfügung vom 5. Juli nichts. Das Gericht entschied einzig, das Beschwerdeverfahren wieder aufzunehmen.
Hintergrund ist die Diskussion rund um die Finanzierung der Umfahrung für 240 Millionen Franken. Die fragliche Strasse soll künftig eine Nationalstrasse werden. Der Bund übernimmt dann die Finanzierung. Eine erste Umklassierung scheiterte 2013 mit dem Nein der Schweizer Stimmbevölkerung zu einer teureren Vignette – ein Anliegen, dass auch die Glarner und Glarnerinnen knapp ablehnten.
Unterdessen sind die Politiker und Politikerinnen über die Bücher. Diesen Juni hat nach dem Ständerat auch der Nationalrat entschieden, im Grundsatz die Umfahrung realisieren zu wollen.
Für das Bundesgericht macht es deshalb Sinn nun über die hängigen Beschwerden zu entscheiden. Wie lange dies dauert, ist offen.