Am 4. Juli 2013 hat das Beschlussorgan Hochspezialisierte Medizin festgelegt, welche Schweizer Spitäler die «grossen seltenen viszeralchirurgischen Eingriffe» durchführen dürfen. Zu diesen Operationen gehören beispielsweise Eingriffe an der Bauchspeicheldrüse, im Magen-Darm-Trakt oder an der Leber. Das Kantonsspital Glarus war nicht auf der Liste. Deshalb hat der Kanton beim Bundesverwaltungsgericht gegen die Verfügung rekuriert.
«Nichteintreten auf Beschwerde»
Das Bundesverwaltungsgericht hat am Donnerstag entschieden, nicht auf die Beschwerde einzutreten. Der Kanton Glarus sei als Mitgliedskanton der Interkantonalen Vereinbarung über die Hochspezialisierte Medizin (IVHSM) nicht legitimiert, gegen die Entscheide des Beschlussorgans Hochspezialisierte Medizin Beschwerde zu erheben. «Mit dem Beitritt zur IVHSM hat er in den als hochspezialisierte Medizin definierten Bereich seine Kompetenzen zum Erlass der Spitalliste an das interkantonale Beschlussorgan delegiert», heisst es im Urteil, das abschliessenden Charakter hat.
Re-evaluation hat Chancen
Der Kanton Glarus will jetzt mit den anderen Kantonen das Gespräch in einem Streitbeilegungsverfahren suchen, so der Glarner Regierungsrat und Gesundheitsdirektor Rolf Widmer gegenüber der Sendung «Regionaljournal Ostschweiz» von Radio SRF1. Auch die Gesundheitsdirektoren der Kantone Thurgau und Graubünden wollen diesen Weg wählen. Und die Chancen auf einen Erfolg seien gar nicht so schlecht. Auf jeden Fall werde man alle Neueingaben genau analysieren, «die Spitäler müssen aber die fachlichen Kriterien erfüllen, damit sie bei einer Re-evaluation wieder auf die Liste kommen», sagt Peter Suter, fachlicher Experte des Beschlussorgans Hochspezialisierte Medizin und selbst ehemaliger Chefarzt des Universitätsspitals Genf.