Die Thurgauer Regierungsrätin Carmen Haag hat diese Woche Klartext gesprochen. In einer internen Weisung hielt sie fest, dass ihre Mitarbeiter keine grösseren Geschenke annehmen dürfen.
Auch andere Kantone kennen diese Regel. Meist ist die Vorschrift im Personalgesetz festgeschrieben. Gerade im Beschaffungswesen seien Geschenke heikel, sagt Paul Signer, Generalsekretär des
St. Galler Baudepartements. Da liege auch eine Flasche Wein nicht drin. Ein Grundsatz, der auch in anderen Kantonen gilt. In Appenzell Innerrhoden gelte aber auch der gesunde Menschenverstand, sagt Ratsschreiber Markus Dörig gegenüber Radio SRF. Bei einem offerierten Kaffee nach einer Sitzung sehe er noch kein grösseres Problem.