Das Bezirksgericht Frauenfeld und das Obergericht des Kantons Thurgau sprachen den Mann frei vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung. Die Familie der Verstorbenen zog das kantonale Urteil ans Bundesgericht weiter. Dieses kommt in einem am Mittwoch publizierten Entscheid jedoch zum gleichen Schluss wie die Vorinstanz. Es war für den Bauchef nicht vorhersehbar, dass es zu einem derart starken Sturm kommen würde.
Die junge Frau und weitere 20 bis 30 Personen hatten in einem Zelt Schutz vor dem Sturm gesucht. Das 15 mal 17,5 Meter grosse Zelt hält Winden von 100 km/h stand. Die aussergewöhnlich starken Fallböen rissen das Zelt jedoch auseinander und hoben es in die Luft.