Der Fall Conti gibt auch in der Ostschweiz zu reden. Könnte es hier vorkommen, dass die Regierungsräte Entschädigungen falsch verrechnen oder gar mehr in die eigene Kasse bezahlen als in die Staatskasse?
Im Kanton St. Gallen darf ein Mitglied der Regierung 10 Prozent von seinem Regierungsratslohn behalten, sprich maximal 28 000 Franken. Überprüft wird dies durch die Finanzkontrolle. Alle zwei bis drei Jahre werden Stichproben gemacht. Diese hätten in der Vergangenheit keine Unregelmässigkeiten ergeben, so Hans Schnurrenberger gegenüber dem «Regionaljournal Ostschweiz».
Im Kanton Thurgau und im Kanton Appenzell Ausserrhoden dürfen die Regierungsräte die Sitzungs- und Spesengelder behalten.
Spezialfall Appenzell Innerrhoden und Graubünden
Anders sieht die Regelung im Kanton Appenzell Innerrhoden aus. Dies weil die Regierungsräte die Tätigkeit nicht zu 100 Prozent ausführen, also kein Vollamt besetzen. Die Mitglieder der Regierung dürfen alle Nebeneinkünfte behalten.
In Graubünden hat die Regierung 2011 eine Änderung angebracht. Regierungsräte sollen keine Mandate als Verwaltungsräte mehr annehmen, sagt Regierungsratspräsident Mario Cavigelli: «Wir wollen unabhängig sein gegenüber diesen Unternehmen und Gesellschaften und deshalb erhalten wir auch keine solchen Entschädigungen».